Hauptpersonalrat Berufliche Schulen

Der Hauptpersonalrat Berufliche Schulen ist die Personalvertretung für Beschäftigte (Lehrkräfte und Schulleitungen) an öffentlichen Beruflichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums.
Der HPR BS wird bei Maßnahmen laut Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) beteiligt.

Begrüßung

Wir sind beteiligt:

Beispiele für Beteiligungstatbestände beim Kultusministerium, beim Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und beim Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) sind:

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  • Stellenbesetzungsverfahren nach A15 für Fachberater/-innen
  • Stellenbesetzung nur auf Antrag bei stellv. Schulleitungsstellen (nur auf Antrag)
  • Abordnungen und Versetzungen in den außerschulischen Bereich
  • Beförderungsverfahren, Aufstiegsverfahren
  • bezirksübergreifende Lehrkräfteversetzungen und Versetzung im Rahmen des Länderaustauschverfahrens
  • Verfahren der Lehrkräfteeinstellung
  • Lehrkräftefortbildung, Führungsfortbildung (Rahmenbedingungen und Teilnehmendenauswahl)
  • Qualifizierungsverfahren, z. B. Beratungslehrkräfte, Präventionslehrkräfte,
  • Prüfungsverfahren
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, BGM, BEM
  • Datenschutz
  • Digitale Bildungsplattform
  • Entwicklung zentraler Onlineverfahren zur Beteiligung der Personalvertretung (z.B. LFB Online, LiV, Entfristungsverfahren)
  • Anhörung bei Änderungen des Schulgesetzes, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften

Der HPR BS gibt bei Angelegenheiten, die einzelne Beschäftigte oder Dienststellen betreffen, dem Örtlichen Personalrat (ÖPR) die Gelegenheit zur Äußerung. Die Kommunikation mit dem ÖPR erfolgt über das datensichere PV-Postfach der Dienststelle. Technische Unterstützung für das PV-Postfach bietet das Service Center Schulverwaltung (SCS).

Kontakt

Mitglieder im HPR BS Schuljahr 2025-2026

: Zu den Bezirkspersonalräten