Der Hauptpersonalrat für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie für Sonderpädagogische Bildungs-
und Beratungszentren (HPR GHWRGS) besteht aus 19 Mitgliedern.
Der Hauptpersonalrat GHWRGS vertritt die über 69.000 Beschäftigten an diesen Schularten in grundsätzlichen
Angelegenheiten (bspw. Grundsätze der Einstellung, Versetzungen, Fortbildungen und Beförderungen, Lehrkräftetausch zwischen
den Bundesländern, Verwaltungsregelungen …) gegenüber dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Dabei sind die 19 Hauptpersonalratsmitglieder überwiegend an der Schule tätig und nur teilweise für die
Personalratstätigkeit als Hauptpersonalräte freigestellt.
Den Mitgliedern des Hauptpersonalrats GHWRGS ist es in der Regel nicht möglich, Beratungen für einzelne Beschäftigte
anzubieten. Dafür sind die Personalräte GHWRGS bei den Staatlichen Schulämtern vor Ort zuständig. Bitte wenden Sie sich
bei Beratungsanfragen an den Personalrat GHWRGS beim Staatlichen Schulamt in dessen Bereich Sie beschäftigt sind.
Die Kontaktdaten der Vorsitzenden der Personalräte bei den Staatlichen Schulämtern finden Sie hier.