Sie erreichen die Mitglieder des HPR-BS unter der Emailadresse
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Hauptpersonalrat Berufliche Schulen
Der Hauptpersonalrat Berufliche Schulen ist zuständig für alle Angelegenheiten der Lehrkräfte an Beruflichen Schulen, über die das Kultusministerium entscheidet und bei denen nach dem Personalvertretungsgesetz ein Beteiligungsrecht besteht.
Dazu gehören:
- Lehrereinstellung (im Listenverfahren und den Nachrückverfahren),
- Beförderungsverfahren,
- bezirksübergreifende Versetzungen und Versetzungen im Rahmen des Ländertauschs,
- Regelungen zur Arbeitszeit,
- Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Regelungen zum Datenschutz u.a.m.
- Ausbildungs- und Fortbildungskonzeptionen
- Lehrkräfteauswahl bei zentralen Fortbildungen (Akademie-Lehrgänge)
Der HPR wird darüber hinaus angehört bei Änderungen im Schulgesetz und von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des KM, die die Beruflichen Schulen betreffen
Das Archiv der HPR-BS-Infobriefe sowie die aktuell geltenden Rahmendienstvereinbarungen finden Sie am Ende der Seite.
beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Thouretstr. 2
70173 Stuttgart
Anfragen an den HPR können Sie bequem und sicher über folgendes Formular stellen
Zur Homepage der Haupt-Schwerbehindertenvertretung bitte auf den Link klicken