Hauptpersonalrat Gymnasien
Der Hauptpersonalrat Gymnasien ist zuständig für diejenigen Angelegenheiten der Lehrkräfte an Gymnasien, die im
Kultusministerium entschieden werden und bei denen nach LPVG ein Beteiligungsrecht der Personalvertretung besteht.
Dazu gehören:
- Lehrereinstellung (im Listenverfahren und den Nachrückverfahren)
- allgemeine Regelungen bei den A14-Beförderungen
- A-15-Beförderungen (Abteilungsleiter- und Fachberaterstellen)
- A-15Z-Beförderungen (Stellv. Schulleiterstellen – nur auf Antrag der BewerberInnen)
- bezirksübergreifende Versetzungen und Versetzungen im Rahmen des Ländertauschs
- Regelungen zur Arbeitszeit,
- Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Regelungen zum Datenschutz u.a.m.
- Ausbildungs- und Fortbildungskonzeptionen
- Lehrkräfteauswahl bei zentralen Fortbildungen (Akademie-Lehrgängen)
Der HPR wird darüber hinaus angehört bei Änderungen-im Schulgesetz und von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des KM, die die Gymnasien betreffen.